Wer haftet bei Schäden durch Haustiere?

Die Deutschen lieben ihre Haustiere. So finden sich in vielen Häusern und Wohnungen Hunde, Katzen oder andere Vierbeiner. Schäden durch diese Tiere lassen sich nicht immer vermeiden. Denn kurz einmal nicht aufgepasst und es kommt zu Kratzern im Parkett oder zu Urinflecken im Teppichboden. Doch wer muss diese Schäden eigentlich bezahlen, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt?

Damit Sie keine unnötigen Kosten tragen müssen, verrate ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel als Anwalt Mietrecht, Ihnen die geltende Rechtslage zu diesem Problem.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Schäden in der Mietwohnung durch Tiere – typische Beschädigungen im Überblick
  3. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung – eine wichtige Basis
  4. Schäden durch Haustiere – lassen Sie sich umfassend von einem Spezialisten beraten

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt eine Reihe von typischen Schäden, die durch Haustiere entstehen. Dazu gehören Kratzer in Bodenbelägen oder Verunreinigungen durch Kot und Urin.
  • Die Klärung der vertragsgemäßen Nutzung ist eine wichtige Basis für die Haftbarkeit. Wenn die Obhutspflicht nicht verletzt wird, kann nur schwer der Mieter oder die Mieterin in die Verantwortung genommen werden.
  • Lassen Sie sich umfassend bei Schäden durch Haustiere beraten. So vermeiden Sie unnötige Kosten bei Streitigkeiten.
Katze sitzt in einer Mietwohnung
Javier brosch – stock.adobe.com

Schäden in der Mietwohnung durch Tiere – typische Beschädigungen im Überblick

Haustiere können eine ganze Reihe an Schäden verursachen. Besonders häufig lassen sich folgende Beschädigungen in Mietwohnungen finden:

  • Kratzer in den Tapeten und den Wandoberflächen
  • Flecken auf den Bodenbelägen aller Art
  • Tiefe Kratzer in Handläufen oder Türen
  • Verunreinigungen durch Kot oder Urin

Auch wenn die Bedenken beim Einzug von Vermietern und Vermieterinnen nicht unbedingt groß sein müssen, führen derartige Schäden nach dem Auszug häufig zu Streitigkeiten. Denn während der Vermieter oder die Vermieterin meist die Schuld beim Nutzer oder der Nutzerin sieht, verweisen diese häufig auf die Verantwortung der vermietenden Partei. Es gibt bereits eine Reihe an Urteilen zu derartigen Problemen, die zeigen, dass es im Zweifel auf wichtige Details ankommen kann.

Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung – eine wichtige Basis

Es lässt sich nicht pauschal beantworten, wer für die Schäden der Tiere haftbar gemacht werden kann. Ein wichtiger Faktor ist die vertragsgemäße Nutzung des Objekts. Denn solange der Mieter oder die Mieterin nicht die Aufsichtspflicht und Obhutspflicht verletzt hat, lassen sich Schäden nicht einfach in Rechnung stellen. Vielmehr muss dann der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten tragen. Tiefe Kratzer im Boden dagegen stellen beispielsweise keine vertragsgemäße Nutzung dar. Hier lässt sich in vielen Fällen ein Schadenersatzanspruch durchsetzen.

Schäden durch Haustiere – lassen Sie sich umfassend von einem Spezialisten beraten

Die Definition und Abgrenzung der vertragsgemäßen Nutzung sind stark von Details des jeweiligen Sachverhalts abhängig. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei einem Schadenanspruch von einem erfahrenen Spezialisten oder einer erfahrenen Spezialistin beraten lassen. So können Sie vermeiden, dass Sie unnötige Kosten tragen müssen. Gerne berate auch ich Sie zu diesem Thema umfassend und fachgerecht.