Die Rechte und Pflichten des Hausverwalters sind im § 27 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) niedergeschrieben und werden durch individuell geschlossene Verwaltungsverträge ergänzt.
Ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, stehe Ihnen bei Fragen rund um das Mietrecht zur Seite und informiere Sie über die Rechte und Pflichten Ihres Wohnungsverwalters.
Die wichtigsten organisatorischen Aufgaben der WEG-Verwaltung
Mindestens einmal jährlich ist der Verwalter dazu verpflichtet, eine Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen, um aktuelle Fragen zu klären und neue Beschlüsse zu fassen. Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben des Objektbetreuers, eine Beschluss-Sammlung zu führen. Durch diese sollen alle vorherigen Beschlüsse erfasst und bei Bedarf von allen Teilnehmern nachvollzogen werden können.
Auch die Verwaltung der finanziellen Mittel der gesamten Wohnungseigentümergesellschaft und die Erstellung eines passenden Wirtschaftsplans gehören zu den Aufgaben eines guten Hausverwalters, wobei auf eine strikte Trennung zwischen Privatvermögen und WEG-Vermögen geachtet werden muss.
Hausverwaltung als erster Ansprechpartner für Ihre individuellen Probleme
Sollten Sie Probleme mit Ihren Mitmietern haben, die sich beispielsweise nicht an die festgeschriebene Hausordnung halten, können Sie ebenfalls den Hausverwalter aufsuchen. Dieser steht nämlich in der Pflicht, die Einhaltung der Hausordnung zu beaufsichtigen. Auch bei einem Notfall, wie beispielsweise einem Rohrbruch, ist es die Aufgabe des Hausverwalters, eine vorläufige Entscheidung zu treffen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Eine weitere wichtige Pflicht des Objektbetreuers ist die Anordnung und Überwachung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Wohnobjekt. Bei folgenden Problemen können Sie sich direkt an Ihren Hausverwalter wenden:
- Undichte Fenster
- Leckende Heizungen
- Kaputte Steckdosen
- Stromausfall
Die zugehörigen Rechte eines Objektverwalters
Selbstverständlich hat ein Objektbetreuer nicht nur Pflichten, sondern auch einige Rechte, die jedoch in den meisten Fällen mit den jeweiligen Aufgaben zusammenhängen. Beispielsweise darf der WEG-Verwalter im Namen aller Wohnungseigentümer Beschlüsse fassen, Anträge entgegennehmen und sonstige bürokratischen Aufgaben erledigen. Ebenso steht es ihm zu, nach eigenem Ermessen und vertraglich vereinbarten Bedingungen über die finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaft zu verfügen.
Immobilienveräußerung nach Absprache mit dem WEG-Verwalter
Eine weitere wichtige Befugnis des Hausverwalters stellt die Ablehnung potenzieller Käufer dar. Sollten Sie als Wohnungseigentümer einen Verkauf planen, muss dies mit dem Objektverwalter abgesprochen werden. Der Hintergrund hierzu liegt darin, dass bei einem nicht solventen Käufer die Gefahr besteht, dass das Objekt aufgrund fehlender Mittel nicht vertragsgemäß unterhalten werden kann. Dies würde sich auf die gesamte WEG-Gemeinschaft auswirken und könnte beispielsweise negative Folgen für gemeinschaftlich genutzte Räume und Einrichtungen haben.
Sollten Sie als Gemeinschaft die Tätigkeit des WEG-Verwalters kritisieren und beispielsweise eine vorzeitige Amtsenthebung wünschen, hat der Verwalter zudem das Recht, eine Anfechtungsklage einzureichen. In diesem Fall prüft das zuständige Gericht Ihr Anliegen und entscheidet nach eigenem Ermessen.
Fazit: Rechte und Pflichten des Hausverwalters
Der Posten des WEG-Hausverwalters hängt mit vielen Befugnissen sowie Pflichten zusammen und sollte niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Sollten Sie sich für ein solches Amt bewerben wollen, wären eine Berufshaftpflichtversicherung und regelmäßige Weiterbildungen durchaus sinnvoll.