Sie können jederzeit unverschuldet in die Situation geraten, die Miete nicht mehr aufbringen zu können. Spätestens seit dem weltweiten Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist der Kreis der Betroffenen, die Schwierigkeiten mit der Mietzahlung haben, gewachsen. Aber auch langwierige Erkrankungen, der Wegfall der Erwerbstätigkeit oder andere persönliche Umstände können dazu führen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten aus § 535 Abs. 2 BGB nicht nachkommen können. Dabei berate ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel aus Berlin, Sie gerne bei dieser Herausforderung und allen Fragen rund ums Mietrecht.
Gespräch mit dem Vermieter suchen
Bei bereits bestehenden oder sich anbahnenden finanziellen Engpässen sollten Sie schnellstmöglich das Gespräch mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin suchen. Die ausbleibenden Mietzahlungen können alsbald zur Kündigung des Mietverhältnisses führen. Das Gesetz erlaubt dem Vermieter oder der Vermieterin gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB die fristlose Kündigung, wenn Sie sich mit zwei Monatsmieten in Verzug befinden. Auch können Sie mit einer Unterredung ein mögliches Mahnverfahren oder eine zukünftige Räumungsklage erst einmal verhindern. Denkbar wäre, mit dem Vermieter oder der Vermieterin nach alternativen Lösungen zu suchen. Im Einvernehmen beider kann die Miete für einen gewissen Zeitraum gemindert oder gestundet werden.
Der Gang zur Behörde
Unser Sozialsystem hat verschiedenste Leistungen geschaffen, um Ihnen in Situationen wie dieser zu helfen. Möglich wäre die Beantragung von:
- ALG I oder ALG II (Hartz IV)
- Wohngeld
- Mietschuldenübernahme
Welchen dieser Anträge Sie stellen können, hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei Erwerbslosigkeit ist es ratsam, einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Genügt Ihr Verdienst nicht zur Deckung der Mietkosten, ist die Beantragung von Wohngeld oder einer Mietschuldenübernahme zu empfehlen. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, bezüglich welcher Leistung Sie einen Anspruch haben, können Sie sich bei der Behörde selbst oder einem Mieterverein erkundigen.
An wen kann ich mich bei Zahlungsschwierigkeiten wenden?
Nicht nur die Behörden oder Mietervereine können Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten weiterhelfen. Eine zusätzliche Anlaufstelle sind Schuldnerberatungsstellen. Diese Beratungsstellen haben einen guten Kenntnisstand, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation in Betracht kommen. Außerdem können sie Ihnen bei der Aufstellung eines Zahlungsplanes helfen, um Zahlungsschwierigkeiten zu überwinden und für die Zukunft zu verhindern.
Welche alternativen Geldquellen Sie sich erschließen können
Haben Sie keinen Anspruch auf die oben genannten Leistungen oder kommt ein Antrag aus anderen Gründen für Sie nicht in Betracht, ist es auch denkbar, sich anderweitige Finanzierungsquellen zu erschließen. Bei kurzfristigen Engpässen können Sie beispielsweise im Bekannten- oder Freundeskreis Geld leihen. Auch die Vergabe von Privatkrediten oder Kleinkrediten ist eine Alternative, um vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu überwinden. Viele Institute ermöglichen so die Vergabe kurzfristiger kleinerer Kredite mit Möglichkeit der Sofortauszahlung.
Was tun bei rechtlichen Streitigkeiten wegen Mietzahlungen?
Nicht immer sind Einigungen mit dem Vermieter oder der Vermieterin möglich, nicht immer kommen Sozialleistungen oder Leihgaben des Freundeskreises in Betracht. Sollten Sie sich in einer rechtlichen Streitigkeit wegen Mietzahlungen befinden, ist rechtlicher Rat unerlässlich. Dennoch gilt weiterhin: Es ist besser, sich frührechtlichen Beistand zu nehmen, als erst eine Räumungsklage abzuwarten. In vielen Sachverhalten kann bereits zuvor eine gütliche Einigung erzielt werden. Gemeinsam finden wir eine Lösung für diese mietrechtliche Herausforderung.