Ihr Fachanwalt für Mietrecht in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Wer Rechtsstreitigkeiten aus Mietverhältnissen grundsätzlich vermeiden möchte, lässt sich bereits bei der Erarbeitung der Mietverträge und Hausordnungen von einem Fachanwalt für Wohneigentums- und Mietrecht in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf beraten.
Aus meiner praktischen Erfahrung und durch den täglichen Umgang mit rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Mietrecht kenne ich mich bestens in diesem Rechtsgebiet aus. Gerne bin ich in Schöneberg, Charlottenburg, Wilmersdorf und Berlin im Allgemeinen für Sie da!
Als Anwalt in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf kläre ich alle rechtlichen Streitpunkte des Mietrechts
Ich helfe Ihnen nicht nur bei der Klärung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, sondern berate Sie auch umfassend bei Auseinandersetzungen zu einzelnen Posten der Betriebskostenabrechnung. Oftmals geht es dabei um die korrekte Funktionsweise der Wasseruhren und elektronischen Hilfen zur Erfassung der Heizenergie.
Darüber hinaus leiste ich auch bei der Zusammensetzung und Höhe der Miete rechtlichen Beistand. Ich berate Sie hierbei von der Ankündigung der Modernisierung, samt Erhöhung der Miete, bis hin zur Berechnung der neuen Miethöhe nach dem Abschluss aller Maßnahmen.
Auch hier gilt: Vorsorge vermeidet Streit. Ich helfe Ihnen bei der rechtssicheren Erstellung von Mietverträgen und Vereinbarungen rund um das Mietverhältnis. Sie können auch von mir erfahren, ob und in welchem Umfang der von Ihnen bereits abgeschlossene Mietvertrag wirksam ist.
Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten des Mietrechts erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten:
Kontaktieren Sie mich umgehend bei rechtlichen Problemen!
Tel.: 030 - 882 614 3
Weitere Leistungen rund um das Thema Mietrecht:
- Schönheitsreparaturen im Mietverhältnis
- Musizieren in der Mietwohnung
- Durchsetzung und Abwehr von Modernisierungen
- Umstellung der Mietstruktur von einer Teilinklusivmiete auf eine Nettokaltmiete
- Wirksamkeit von Staffelmietvereinbarungen
- Regulierung von Mietschulden
Mietrecht in Berlin: Vertragsverletzungen kommen häufig vor
In meiner Kanzlei Uwe Heichel konsultieren mich Mandantinnen und Mandanten oft, wenn ein mietrechtlicher Vertrag von der anderen Partei nicht eingehalten wird. Tatsächlich ist es so, dass über ein Viertel aller mietrechtlichen Auseinandersetzungen durch eine Vertragsverletzung zustande kommen. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die klassischen Rechtsfälle, die im Mietrecht eine Beratung beim Anwalt oder bei einer Anwältin empfehlenswert machen.
Mieterbund führte umfangreiche Erhebung durch
Eine Statistik, die der Deutsche Mieterbund für die Jahre 2012 bis 2016 durchführte, beweist zwei Dinge: Zum einen, dass mietbezogene Rechtsstreitigkeiten mit konstanter Häufigkeit vorhanden sind. Zum anderen, dass in diesem Zusammenhang häufig der Vertrag verletzt wird. Der Mietvertrag verpflichtet zur Bereitstellung der Mietsache beziehungsweise zur Zahlung der Miete. Nicht selten kommen Mandantinnen und Mandanten zu mir, weil der Mieter oder die Mieterin nicht zahlt oder der Vermieter bzw. die Vermieterin nötige Reparaturen an einer Wohnung nicht übernimmt.
Weitere Beispiele für klassische Mietrechtsfälle
Vertragsverletzungen und Streit um die Nebenkosten dominieren mietrechtliche Rechtsstreitigkeiten. Weitere Ursachen für einen Rechtsstreit sind:
- Mieterhöhungen
- Mietkaution
- Fristlose Kündigungen
- Eigenbedarfskündigungen
- Ordentliche Kündigungen
- Modernisierungsbedarf
- Schönheitsreparaturen
Vom Anwalt gut beraten
Mietrechtliche Auseinandersetzungen sind oft unangenehm und das Rechtsgebiet ist komplex. In meiner Kanzlei betreue ich Ihren mietrechtlichen Rechtsfall diskret, durchsetzungsstark und kompetent. Vereinbaren Sie dazu einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
Das sagen meine Klientinnen und Klienten
Hier geht es direkt zu meinen Google-Rezensionen.