Kinderlärm stört Sie oder die Nachbarschaft? Diese Rechte haben Sie als Mieter und Mieterinnen
Lärm führt immer wieder zu Streit zwischen Mietern und Mieterinnen. Für Kinder gelten besondere Regelungen, über die Sie im folgenden Text umfassend informiert werden. Kinder genießen größere Freiheiten als Erwachsene, dürfen jedoch auch nicht immer unbegrenzt laut sein. Ab welchem Punkt Kinderlärm gesetzlich verboten ist, hängt stark vom Alter der Kinder ab, denn es wird davon ausgegangen, dass sie mit zunehmendem Alter Grenzen bezüglich der Lautstärke immer besser verstehen und einhalten können. Lassen Sie sich von Uwe Heichel, Rechtsanwalt für Mietrecht, dazu beraten.
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Warum ist Kinderlärm anders als andere Lärmbelästigungen?
Im Gegensatz zum Lärm einer Baustelle muss Kinderlärm in einem gewissen Rahmen toleriert werden und kann auch kein Kündigungsgrund für Nachbarinnen und Nachbarn sein. Kinderlärm ist laut Gesetz keine „schädliche Umwelteinwirkung“. Das liegt daran, dass Kinder und Familien rechtlich einen besonderen Schutz erhalten und Eltern davon abgesehen auch nur in begrenztem Umfang dazu in der Lage sind, den Lärm ihrer Kinder zu beeinflussen. Sicher kennen Sie es aus eigener Erfahrung, dass kleine Kinder beim Spielen nicht von lautem Lachen abzuhalten sind und dass Babys vor allem, wenn sie nachts aufwachen, häufig zu schreien beginnen. Könnten Eltern das verhindern, würden sie das sicher schon aus eigenem Interesse tun. Dementsprechend ist auch die Nachbarschaft zur Rücksichtnahme angehalten und können eine vollkommen ungestörte Ruhe nicht erzwingen.
Pflichten von Eltern und Kindern
Eltern sollten grundsätzlich versuchen, die eigenen Kinder zum ruhigen Spielen und rechtzeitigen Zubettgehen zu bewegen. Nachtruhe und Rücksichtnahme werden daher in gewissem Ausmaß auch von Kindern erwartet. Aber gerade Babys und Kleinkinder können nicht oder nicht voll und ganz verstehen, warum sie leise sein sollen. Kinder können außerdem ihre emotionalen Impulse erst wenig oder noch gar nicht kontrollieren und sich daher in vielen Fällen schlichtweg nicht beherrschen. Da sich diese Fähigkeit in der kindlichen Entwicklung jedoch immer stärker ausbildet, kann sie in dieser Hinsicht mit zunehmendem Alter immer mehr von einem Kind erwartet werden.
Manchmal geht die Belastung über „üblichen Kinderlärm“ hinaus
Generell dürfen Kinder also Lärm machen. Lösen Kinder eine Lärmbelästigung durch ein bewusst rücksichtsloses Verhalten aus, welches verhindert werden könnte, können Sie jedoch rechtlich dagegen vorgehen. Zu so einem vermeidbaren Verhalten zählt unter anderem Folgendes:
- Ein langanhaltendes Fahren mit dem Bobbycar in oberen Stockwerken
- Ein langanhaltendes Prellen eines Balls auf Böden oder an Wänden des Hauses
- Das Springen von Möbeln
In Zweifelsfällen kann es für Sie sinnvoll sein, sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt zu wenden, die Sie kompetent zur Rechtslage beraten können. Im Allgemeinen empfiehlt es sich sowohl für Elternteile als auch für Nachbarn und Nachbarinnen, Rücksicht auf das Wohlbefinden der anderen zu nehmen. So können Sie Konflikte am leichtesten umgehen.
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