Wer haftet bei Schäden durch Haustiere?

Bei Haustieren scheiden sich in der Bevölkerung schnell die Geister. Während sie für einen Teil der Menschen eine echte Bereicherung des Alltags darstellen und ein festes Familienmitglied sind, verursachen sie für andere Menschen nur Dreck und machen Lärm. Gerade dann, wenn es um das Vermieten eines Hauses oder einer Wohnung geht, spielen zudem Schäden durch Haustiere eine wichtige Rolle. Denn wer kommt eigentlich bei Kratzern im Parkett oder Schäden durch Urin am Boden auf? Ich, Rechtsanwalt Uwe Heichel, kenne die gültige Rechtsprechung in diesem Zusammenhang genau. Gerne unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um das Mietrecht Berlin. In diesem Ratgeber verrate ich Ihnen, was Sie bei Schäden durch Haustiere beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Mietrecht – so ist die Haftung für Schäden durch Haustiere geregelt
  3. Haftung bei Schäden durch Haustiere – lassen Sie sich fachgerecht unterstützen

Das Wichtigste in Kürze

  • Schäden durch Haustiere sind ärgerlich. Der Besitzer oder die Besitzerin muss die Kosten für die Beseitigung tragen, wenn diese über eine übliche Abnutzung hinausgehen.
  • Besonders Schäden durch Urin oder tiefe Kratzer im Bodenbelag werden nicht als übliche Abnutzung bewertet. Daher können Sie diese Schäden auf Kosten des Mieters oder der Mieterin beseitigen lassen.
  • Im Zweifel sollten Sie sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten lassen. Denn nicht selten weigern sich die Verursacher, die Kosten für Schäden durch Haustiere zu bezahlen.
Frau hält Haustier
© Evrymmnt – stock.adobe.com

Mietrecht – so ist die Haftung für Schäden durch Haustiere geregelt

Im Mietrecht ist die Haftung für Schäden durch Haustiere genau geregelt. Dabei ist der entscheidende Punkt, ob es sich um Abnutzungen handelt, die im Rahmen einer üblichen Abnutzung liegen. Kleine Kratzer im Fußboden oder an den Wänden werden in diese Kategorie gezählt, sodass hierfür der Vermieter oder die Vermieterin aufkommen muss.

Doch von Fall zu Fall kann die Abstufung sehr schwer sein. So zählen beispielsweise Flecken am Boden durch Urin oder tiefe Kratzer durch Krallen nicht mehr in den Bereich der üblichen Abnutzung. Hierbei haftet klar der Mieter oder die Mieterin und muss den entstandenen Schaden begleichen. Eine Einzelfallbetrachtung ist daher bei der Klärung der Haftung durchaus üblich.

Haftung bei Schäden durch Haustiere – lassen Sie sich fachgerecht unterstützen

Es gibt eine Vielzahl an Schäden durch Haustiere, wie:

  • Zerkratzte Wände und Bodenbeläge
  • Verunreinigung durch Kot und Urin
  • Beschädigungen am Handlauf der Treppe
  • Beschädigte Fensterrahmen

Wann der Mieter oder die Mieterin für derartige Schäden haftbar ist, hängt vom jeweiligen Grad der Beschädigung ab. Sie sollten daher als Vermieter oder Vermieterin frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen, der oder die Sie fachgerecht zu den Möglichkeiten beraten kann. Denn im Fokus steht, dass Sie nachweisen können, dass es sich nicht um eine übliche Abnutzung handelt. So werden Sie mit Sicherheit bei einem Urteil Recht gesprochen bekommen und können die Kosten für die Beseitigung des Schadens an den Mieter oder die Mieterin abgeben.